Sommerzeit ist Unwetterzeit: Gewitter mit Blitz, Sturm und Hagel können dann Hausdächer oder Autos beschädigen und Wasser in den Keller sogar ins Erdgeschoss eindringen. Eine wichtige Frage stellt sich für den Geschädigten: Wer kommt nun für die Schäden auf? Antworten finden Sie auf den nächsten Seiten.
Sommerzeit ist Unwetterzeit: Gewitter mit Blitz, Sturm und Hagel können dann Hausdächer oder Autos beschädigen und Wasser in den Keller sogar ins Erdgeschoss eindringen. Eine wichtige Frage stellt sich für den Geschädigten: Wer kommt nun für die Schäden auf? Antworten finden Sie auf den nächsten Seiten.
Es gibt keine Universalversicherung für Unwetterschäden. Als Mieter sollten Sie eine Hausratversicherung abschließen und Eigentümer benötigen zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung. Für Fahrzeugschäden kommt die Teil- oder Vollkaskoversicherung auf.
Die Hausratversicherung erstattet Schäden an beweglichen Gütern, die durch Sturm, Blitz, Hagel oder Wasser verursacht wurden. Dazu gehören beispielsweise Möbel, elektrische Geräte, Kleidung oder Gartengeräte, die sich im Haus, im Keller, auf dem Balkon oder der Terrasse befinden.
Bei Schäden am Haus oder am Dach, die durch ein Unwetter oder Sturm entstanden sind, tritt die Gebäudeversicherung ein. Allerdings muss der Sturm mindestens eine Windstärke von 8 Beaufort haben, was einer Geschwindigkeit von über 61 Kilometer pro Stunde entspricht. Lassen Sie Fenster oder Tür offen stehen und Wasser dringt ein, haften Sie für den Schaden. Achten Sie außerdem auf die Versicherungsbedingungen, bevor Sie eine Versicherung abschließen. In manchen Fällen sind Sie bei einer Überspannung im Stromnetz nicht versichert.
Schlägt der Blitz ein und verursacht einen Brand, haftet die Hausratversicherung. Bei Schäden durch umgestürzte Bäume übernimmt die Versicherung ebenfalls die Kosten.
Läuft Wasser durch Überflutungen oder Hochwasser ins Haus, übernimmt den Schaden jedoch nicht die Wohngebäude- und Hausratversicherung, sondern nur eine gesondert abzuschließende Elementarschaden-Versicherung.
Für Schäden durch Erdrutsche, Lawinen oder Erdbeben haftet ebenfalls die Elementarversicherung. Steht Ihr Haus in einem Hochrisikogebiet für Hochwasser, könnten Sie vom Versicherer abgelehnt werden.
Sturmschäden an Fahrzeugen durch herumfliegende Gegenstände übernimmt die Teilkasko. Hier gilt auch die Windstärkeregel von 8 Beaufort. Alles was darunter liegt, übernimmt nur die Kfz-Vollkasko-Versicherung. Verursachen Sie einen Unfall wegen des Sturms, tritt auch die Vollkasko in Kraft.
Fegt der Wind einen Blumentopf von Ihrem Balkon und trifft dabei einen Passanten, greift Ihre Haftpflichtversicherung. Haben Sie noch keine, dann sollten Sie dringend eine abschließen. Denn verschulden Sie die Verletzung eines anderen, kann das sehr teuer werden.
Melden Sie so schnell wie möglich den Schaden. Rufen Sie ihre Versicherung an oder schicken Sie eine E-Mail. Vermeiden Sie Folgeschäden, denn diese übernimmt keine Versicherung. Schäden am Dachfenster decken sie möglichst schnell mit einer Plane ab, um weiteres Eindringen von Wasser zu vermeiden.
Nutzen Sie häufig öffentliche Verkehrsmitteln? Dann ist das interessant für Sie: Eisenbahnunternehmen sind verpflichtet, bei Verspätungen ihren Kunden den Fahrpreis teilweise zurückzuerstatten, wenn Unwetter oder Erdrutsche der Grund des Verzuges sind.
Stehen Bäume in Ihrem Garten, sind Sie verpflichtet, ihre Beschaffenheit jährlich zu prüfen. Sind Äste abgestorben, steht der Baum schief oder zeigt sich ein Pilzbefall, untersuchen Sie diesen. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, empfiehlt es sich den Baum vorsichtshalber zu fällen.
Kontrollieren Sie Ihre Bäume nicht, haften Sie bei einem aufkommenden Schaden. Denn ein gesunder Baum wird bei Windstärke 7 bis 8 Beaufort normalerweise nicht entwurzelt, es sei denn, er war bereits beschädigt.
Nicht der Preis ist bei einem Vertragsabschluss ausschlaggeben, sondern die Leistung. Daher wählen Sie nicht die günstigste Hausrat- und Wohngebäude-Police, sondern prüfen Sie, ob die benötigten Leistungen versichert sind und lesen Sie sich unbedingt das Kleingedruckte durch.