Stehen Bäume in Ihrem Garten, sind Sie verpflichtet, ihre Beschaffenheit jährlich zu prüfen. Sind Äste abgestorben, steht der Baum schief oder zeigt sich Pilzbefall, untersuchen Sie diesen. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, empfiehlt es sich, den Baum vorsichtshalber zu fällen.
Sommerzeit ist Unwetterzeit: Gewitter mit Blitzen, Starkregen, Hagel und Sturmböen können Hausdächer oder Autos beschädigen und Keller volllaufen lassen. Dann stellt sich eine wichtige Frage für den Geschädigten: Wer kommt für die Schäden auf? Antworten darauf finden Sie in dieser Fotostrecke. Es gibt keine Universalversicherung für Unwetterschäden. Als Mieter sollten Sie unbedingt eine Hausratversicherung abschließen. Hauseigentümer benötigen zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung. Für Schäden an Fahrzeugen kommt die Teil- oder Vollkaskoversicherung auf. Die Hausratversicherung erstattet Schäden am Inventar, die durch Sturm, Blitze, Hagel oder Wasser verursacht wurden. Zum Inventar gehören beispielsweise Möbel, elektrische Geräte, Kleidung oder Gartengeräte, die sich im Haus, im Keller, auf dem Balkon oder der Terrasse befinden. Für Schäden am Haus oder am Dach, die durch ein Unwetter oder Sturm entstanden sind, tritt die Gebäudeversicherung ein. Allerdings muss der Wind mindestens Windstärke 8 erreicht haben, was einer Windgeschwindigkeit von 63 Kilometer pro Stunde und mehr entspricht. Wenn Sie allerdings selbst Fenster oder Türen offen stehen lassen und dann Wasser eindringt, haften Sie für den Schaden. Achten Sie auf die Versicherungsbedingungen. In manchen Fällen sind Sie bei einer Überspannung im Stromnetz, die durch einen Blitz entstehen kann, nicht versichert. Verursacht ein Blitz einen Brand, haftet die Hausratversicherung. Auch bei Schäden durch umgestürzte Bäume übernimmt sie die Kosten. Läuft Wasser durch Überflutungen oder Hochwasser ins Haus, übernimmt den Schaden jedoch nicht die Wohngebäude- und Hausratversicherung, sondern nur eine gesondert abzuschließende Elementarschaden-Versicherung.
Für Schäden durch Erdbeben, Erdrutsche oder Lawinen haftet ebenfalls die Elementarschaden-Versicherung. Steht Ihr Haus in einem Hochrisikogebiet für Hochwasser, könnte sie vom Versicherer jedoch abgelehnt werden. Sturmschäden an Fahrzeugen durch herumfliegende Gegenstände übernimmt die Kfz-Teilkasko-Versicherung. Hier gilt auch die Windstärkeregel von 8 Beaufort. Alles was darunter liegt, übernimmt nur die Vollkasko. Verursachen Sie einen Unfall wegen des Sturms, tritt auch die Vollkasko für den Schaden ein. Fegt der Wind einen Blumentopf von Ihrem Balkon und trifft dabei einen Passanten, greift Ihre Haftpflichtversicherung. Haben Sie noch keine, dann sollten Sie dringend eine solche abschließen. Denn verschulden Sie die Verletzung eines anderen Menschen, kann das sehr teuer werden. Melden Sie jeden Schaden so schnell wie möglich. Rufen Sie Ihre Versicherung an oder schicken Sie eine E-Mail. Vermeiden Sie Folgeschäden, denn diese übernimmt keine Versicherung. Schäden an Dachfenstern decken Sie möglichst schnell mit einer Plane ab, um weiteres Eindringen von Wasser zu vermeiden. Nutzen Sie häufig öffentliche Verkehrsmittel? Dann ist das hier interessant für Sie: Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, bei Verspätungen ihren Kunden den Fahrpreis teilweise zurückzuerstatten, wenn Unwetter oder Erdrutsche der Grund dafür sind. Stehen Bäume in Ihrem Garten, sind Sie verpflichtet, ihre Beschaffenheit jährlich zu prüfen. Sind Äste abgestorben, steht der Baum schief oder zeigt sich Pilzbefall, untersuchen Sie diesen. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, empfiehlt es sich, den Baum vorsichtshalber zu fällen. Kontrollieren Sie Ihre Bäume nicht, haften Sie bei einem entstehenden Schaden. Denn ein gesunder Baum wird bei Windstärke 7 bis 8 normalerweise nicht entwurzelt, es sei denn, er war bereits beschädigt. Nicht der Preis ist beim Abschluss eines Versicherungsvertrags ausschlaggebend, sondern die Leistung. Daher wählen Sie am besten nicht unbedingt die günstigste Hausrat- und Wohngebäude-Police, sondern prüfen zuerst, ob die benötigten Leistungen versichert sind. Lesen Sie unbedingt das Kleingedruckte durch.